Förderungen für Fenster
Um einen detaillierten Einblick in die Welt der Förderungen zu erhalten stehen Ihnen im Anschluss
unsere Außendienstmitarbeiter zur Verfügung. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser besteht eine befristete Förderaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive. Die Förderaktion 2016 startete mit 03.03.2016. Anträge können gestellt werden, so lange Budgetmittel vorhanden sind. Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung), dazu zählt auch die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren. Die Sanierungsförderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro. Besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte können unter bestimmten Voraussetzungen als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung (max. 1.000 Euro) unterstützt werden. Insgesamt können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Die Grundlage dieser Förderung ist ebenso, dass die Baubewilligung für die Errichtung der überwiegenden Teile des Gebäudes mindestens 20 Jahre her ist und gilt für Eigenheime genauso wie für Wohnungen. Die Räumlichkeiten müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den Bestimmungen des K-WBFG 1997 entsprechen, Wohnzwecken dienen und als Hauptwohnsitz regelmäßig und ganzjährig bewohnt werden. Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen insgesamt müssen nachweislich mindestens € 2.000,- exklusive USt. betragen. Soweit es sich um thermische Sanierungsmaßnahmen oder den Austausch von Wärmeversorgungsanlagen handelt, muss nachgewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde, die den Ist-Zustand belegt. Weiters muss ein Energieausweis vorgewiesen werden, der zeigt welche energetischen Verbesserungen mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.
Förderungswerber kann der Eigentümer des Gebäudes, der Bauberechtigte, der Verwalter oder der Wohnungsinhaber (Mieter oder Eigentümer) sein. Ansonsten erfolgt die Förderung nur anteilig und bezogen auf den als förderungsfähig anerkannten Wohnbereich.
Als EIGENHEIM darf es sich um ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen handeln.
Bei Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile ist der förderbare Kostenanteil bis 60 vH der anerkannten Sanierungskosten. Bei Fenster bedeutet dies beim Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,35 W/m²K.
Bei Maßnahmen für erhöhten Wärmeschutz einzelner Bauteile ist der förderbare Kostenanteil bis 70 vH der anerkannten Sanierungskosten. Bei Fenster bedeutet dies bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,08 W/m²K.
Bei umfassender energetischer Sanierung ist der förderbare Kostenanteil bis 100 vH der anerkannten Sanierungskosten. Das bedeutet es müssen soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.
– Fensterflächen
– Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschossdecke
– Fassadenfläche
– Kellerdecke
– energetisch relevantes Haustechniksystem.
Der jährliche Zuschuss beträgt 5 % des förderbaren Kostenanteils. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 6 %, wenn es sich um eine umfassende Sanierung handelt und das Bauvorhaben in einem Siedlungszentrum liegt.Das Ausmaß der anzuerkennenden Sanierungskosten beträgt in der Regel höchstens € 300,– je m2/Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von max. € 36.000,– je Wohnung. Dies kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Das Darlehen umfasst Häuser sowie Wohnungen und gilt…
… für die Sanierung von Türen in der Höhe von 800 Euro bis 5.000 Euro.
… sowie im Sinne der Alternativenergie/Klimaschutz für den Austausch von Fenstern in der Höhe von 800 Euro bis 5.000 Euro.
OPITZ TIPP:
Informieren sie sich auch bei ihrer Gemeinde ob es aktuell Förderungen für Ihre Sanierungsmaßnahmen gibt!